AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Manuela Roth), insbesondere auch über die Internetseite mr-wildbienengarten.de schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der naturnahen Gartengestaltung, insbesondere Beratung, Planung, Ausführungsbegleitung, Pflege- und Pflanzkonzepte für Naturgärten sowie Vorträge, Seminare, Workshops, Kurse und sonstige Informations- und Bildungsveranstaltungen (nachfolgend „Dienstleistungen“).
§ 3 Zustandekommen des Vertrages bei Warenverkauf
(1) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.
(2) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Anklicken der Schaltfläche "Kasse" oder "Weiter zur Bestellung" (oder ähnliche Bezeichnung) und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.
Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal (Express/Plus/Checkout), Amazon Pay, Sofort) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche ("zahlungspflichtig bestellen", "kaufen" / "jetzt kaufen", "kostenpflichtig bestellen", "bezahlen" / "jetzt bezahlen" oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.
(3) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes im Rahmen des Warenverkaufs sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.
(4) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 4 Zustandekommen des Vertrages bei Dienstleistungen
(1) Die auf der Internetseite des Anbieters dargestellten Leistungen stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar.
(2) Der Kunde kann telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular der Internetseite oder auf sonstigem Wege eine unverbindliche Anfrage an den Anbieter richten.
(3) Auf Grundlage der Anfrage erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot in Textform. Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, ist der Anbieter hieran für die Dauer von fünf Kalendertagen gebunden.
(4) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebotes durch den Kunden in Textform oder durch Unterzeichnung des Angebotes bzw. einer entsprechenden Auftragsbestätigung durch beide Vertragsparteien zustande.
(5) Der Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung erfolgen überwiegend per E-Mail. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und der Empfang von E-Mails technisch sichergestellt ist. Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass E-Mails des Anbieters nicht durch Spamfilter blockiert werden.
§ 5 Leistungserbringung bei Dienstleistungen, Subunternehmer, Höhere Gewalt und Verzögerungen
(1) Gegenstand von Dienstleistungsverträgen sind insbesondere Beratungs- und Planungsleistungen (Standortaufnahme, Entwurfs- und Ausführungsplanung, Pflanzpläne, Leistungsverzeichnisse für Subunternehmer, Pflegekonzepte) sowie Ausführungsbegleitung und Pflanz- und Pflegeleistungen.
(2) Pläne und Entwürfe sind vor Ausführung durch den Kunden schriftlich freizugeben. Änderungswünsche, die nach der Freigabe geäußert werden und einen zusätzlichen Planungs- oder Bearbeitungsaufwand verursachen, werden nach vorheriger Absprache mit dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Ausführungsleistungen erbringt der Anbieter durch eigenes Personal und/oder durch von ihm beauftragte Subunternehmer, insbesondere Bodenvorbereitung und Bodenaufbau mittels Handwerkzeug oder Leihmaschinen.
(4) Pflanz- und Pflegeleistungen können Gegenstand eines gesonderten Vertrages sein.
(5) Die Baustelleneinrichtung, -koordination und -aufsicht erfolgt durch den Anbieter bzw. die von ihm beauftragten Subunternehmer, soweit dies Gegenstand des jeweiligen Angebots ist.
(6) Da bei der Ausführung Naturprodukte (Holz, Mauersteine, Lesesteine, Steine, Platten, Schüttgüter, Sand, Tot- und Lebendholz sowie Pflanzen) verwendet werden, die natürlichen Schwankungen unterliegen, stellen Abweichungen in Farbe, Struktur, Form und Größe, Wuchs oder Blühverhalten keinen Sachmangel dar, soweit sie sich im Rahmen des für das jeweilige Naturprodukt Üblichen halten.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Subunternehmer heranzuziehen. Er bleibt dem Kunden gegenüber für die ordnungsgemäße Erbringung der gesamten vertraglich geschuldeten Leistungen verantwortlich und haftet für die sorgfältige Auswahl des Subunternehmers.
(8) Unterstützt der Anbieter den Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch lediglich bei der Auswahl und Beauftragung eines Garten- und Landschaftsbaubetriebs, kommt der Vertrag über die auszuführenden Arbeiten unmittelbar zwischen dem Kunden und diesem Betrieb zustande. Der Anbieter übernimmt in diesem Fall keine Haftung für die mangelfreie Ausführung der Leistungen durch den Drittbetrieb, sondern schuldet ausschließlich die ordnungsgemäße Planung und die fachgerechte Ausschreibung (Erstellung des Leistungsverzeichnisses). Der Anbieter haftet in diesem Fall ausschließlich für die vertragsgemäße Erstellung der Planung sowie des Leistungsverzeichnisses. Für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen des vom Kunden beauftragten Unternehmens ist ausschließlich dieses verantwortlich.
(9) Ereignisse höherer Gewalt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat und die den Anbieter ohne eigenes Verschulden vorübergehend an der Erbringung seiner Leistung hindern oder wesentlich erschweren, berechtigen ihn, die Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Höhere Gewalt liegt insbesondere vor bei unvorhersehbaren, unverschuldeten Ereignissen wie Naturkatastrophen, Kriegen, behördlichen Eingriffen, Streiks, Aussperrungen oder Pandemien, sofern diese auf den Betriebsablauf des Anbieters einwirken.
(10) Witterungseinflüsse, die eine fachgerechte oder gefahrlose Fortführung der Arbeiten unmöglich machen oder die Ausführungsqualität gefährden würden, gelten als Behinderung im Sinne dieser Vorschrift. Dies gilt insbesondere für extreme Witterungsbedingungen (z.B. anhaltender Starkregen, Frost, extreme Hitze, Sturm), die über das für die Jahreszeit und den Ort der Baustelle übliche Maß hinausgehen, sowie für Witterungsverhältnisse, bei denen die Einhaltung technischer Normen oder Herstellervorgaben (z.B. Verarbeitungstemperaturen) nicht gewährleistet werden kann.
(11) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich in Textform über Eintritt und voraussichtliches Ende der Behinderung. Die Vertragstermine verlängern sich entsprechend der Dauer der witterungsbedingten Unterbrechung sowie der zur Wiederaufnahme der Arbeiten notwendigen Zeit. Unterlässt der Anbieter die Mitteilung, kann er sich auf die Behinderung nur insoweit berufen, als diese dem Kunden nicht auf andere Weise bekannt war.
(12) Die Veranstaltungen werden als Präsenz sowie als geschlossene Veranstaltungen für Unternehmen, Vereine, öffentliche Einrichtungen oder sonstige Auftraggeber durchgeführt. Soweit Vertragsgegenstand Vorträge, Seminare, Workshops oder Kurse sind, richtet sich deren Inhalt, Dauer, Veranstaltungsort und Teilnehmerzahl ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Wird die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht, informieren wir Sie spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Textform (z.B. per E-Mail) über das Nichtstattfinden der gebuchten Veranstaltung. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
(13) Bei Absage einer Einzel-Veranstaltung aufgrund kurzfristigen Ausfalls des Veranstaltungsleiters wegen Krankheit oder aus sonstigem wichtigen Grund werden die bereits erbrachten Leistungen unverzüglich zurückerstattet. Bei Veranstaltungen, die aus mehreren Veranstaltungsterminen bestehen, erfolgt bei Absage eines Termins aufgrund kurzfristigen Ausfalls des Veranstaltungsleiters wegen Krankheit oder aus sonstigem wichtigen Grund die Nachholung des abgesagten Termins an einem Ersatztermin.
§ 6 Abnahme der Leistungen
(1) Nach Fertigstellung zeigt der Anbieter dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme an.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert, sofern der Anbieter den Kunden bei der Aufforderung zur Abnahme ausdrücklich auf die Folgen einer nicht oder nicht fristgerecht erklärten Abnahme hingewiesen hat. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung oder einen abgrenzbaren Teil der Leistung ohne vorherige Mängelrüge in Gebrauch nimmt.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen und der Anbieter sich verpflichtet, diese innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.
§ 7 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten
(1) Zahlung über Klarna
In Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister Klarna Bank AB (publ.) (Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden; „Klarna“) bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:
- Rechnung („Pay Later“): Die Klarna Rechnungsbedingungen für Deutschland finden Sie unter https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/invoice; die Bedingungen für die Option zur Verlängerung des Zahlungsziels finden Sie unter https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/due_date_extension.
Die Nutzung der Zahlungsarten Rechnung und/ oder Ratenkauf und/ oder Lastschrift setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Insofern leiten wir Ihre Daten im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages an Klarna zum Zwecke der Adress- und Bonitätsprüfung weiter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur diejenigen Zahlarten anbieten können, die aufgrund der Ergebnisse der Bonitätsprüfung zulässig sind.
Nähere Informationen zu Klarna sowie die Klarna Nutzungsbedingungen für Deutschland finden Sie unter https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/user und https://www.klarna.com/de/.
§ 8 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt bei Waren und Dienstleistungen
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
(4) Noch nicht in das Grundstück eingebrachte oder eingepflanzte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum des Anbieters. Der Kunde hat diese Materialien bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln.
(5) Werden Materialien mit einem Grundstück oder einer baulichen Anlage fest verbunden (z.B. durch Einpflanzung oder Einbau), erwirbt der Eigentümer des Grundstücks hieran nach § 946 BGB kraft Gesetzes Eigentum. Zur Sicherung noch offener Forderungen können stattdessen Voraus- oder Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt vereinbart werden. Der Eigentumsvorbehalt erlischt insoweit kraft Gesetzes.
(6) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in noch im Eigentum des Anbieters stehende Materialien hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann.
§ 9a Gewährleistung Warenverkauf
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(3) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.
(4) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.
§ 9b Gewährleistung für Dienst- und Werkleistungen, Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB), soweit die geschuldete Leistung werkvertraglichen Charakter hat; im Übrigen gelten die Regelungen des Dienst- bzw. Behandlungsvertragsrechts entsprechend der Art der geschuldeten Leistung.
(2) Der Anbieter schuldet die fachgerechte Lieferung und Anpflanzung des Pflanzenmaterials. Ein Mangel der Werkleistung liegt nicht vor, soweit Schäden oder Ausfälle des Pflanzenmaterials auf eine unzureichende Pflege oder Bewässerung nach der Übergabe zurückzuführen sind. Während der Anwachsphase ist das Pflanzenmaterial entsprechend den Pflegehinweisen des Anbieters, insbesondere ausreichend zu bewässern; dies kann auch außerhalb der Vegetationsperiode erforderlich sein.
(3) Der Anbieter schuldet keinen dauerhaften Ausschluss eines späteren Wiederauftretens standorttypischer oder bereits im Boden vorhandener Problemwildkräuter.
(4) Die Haftung des Anbieters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), bei Schäden aus der Verletzung einer übernommenen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie beim Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat dem Anbieter und den von ihm beauftragten Personen Zugang zum Grundstück zu gewähren und hierfür erforderliche Erlaubnisse Dritter (z.B. Nachbarn, Landwirte) rechtzeitig einzuholen.
(2) Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig vor Ausführungsbeginn alle notwendigen Informationen zur Verfügung, insbesondere maßstäbliche Grundstückszeichnungen, Leitungspläne mit Tiefenangabe und Bezugsmaßen zum Grundstück (keine unmaßstäblichen Skizzen) sowie ggf. vorliegende Bodengutachten.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die der Kunde durch eine schuldhafte Verletzung seiner Mitwirkungspflichten verursacht, gehen zu seinen Lasten. Der hierdurch entstehende zusätzliche Aufwand ist vom Kunden nach den vereinbarten Preisen, hilfsweise nach der üblichen Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB), zu vergüten.
(4) Der Kunde hat dem Anbieter vor Ausführungsbeginn mitzuteilen, ob und wo im zu bearbeitenden Bereich Leitungen (Strom, Wasser, Gas u. Ä.) verlegt sind. Verletzt der Kunde diese Mitteilungspflicht oder entsprechen nicht angegebene Leitungen nicht der vorgeschriebenen Verlegetiefe, haftet der Anbieter für hierdurch verursachte Schäden nur, soweit diese nicht auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen. Etwaiges Mitverschulden des Anbieters bleibt unberührt.
(5) Bei Grenzarbeiten (z. B. Zaunbau, Heckenpflanzung oder Mauerbau) hat der Kunde die Grenzpunkte und Grenzhöhen vor Beginn der Arbeiten eindeutig kenntlich zu machen oder auf eigene Kosten feststellen zu lassen. Der Anbieter ist berechtigt, auf die vom Kunden mitgeteilten oder gekennzeichneten Grenzverläufe zu vertrauen. Für Nachteile, die auf fehlenden oder unzutreffenden Grenzangaben des Kunden beruhen, haftet der Anbieter nicht, soweit ihn hieran kein eigenes Verschulden trifft.
(6) Treten bei der Ausführung unvorhergesehene Bodenverhältnisse zutage (z.B. Bauschutt, Leitungen, Fels), die den kalkulierten Aufwand erhöhen, wird der Mehraufwand nach Information des Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 11 Rechtswahl
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
II. Kundeninformationen
1. Identität des Verkäufers
Manuela Roth
Der Fußhof 12
52379 Langerwehe
Deutschland
Telefon: 0170 9333570
E-Mail: info@mr-wildbienengarten.de
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I., §§ 3, 4).
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1. Vertragssprache ist deutsch.
3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online-Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems – insbesondere bei Dienstleistungsverträgen – erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes bzw. einer Auftragsbestätigung in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.
4. Verhaltenskodizes
4.1. Wir haben uns den Käufersiegel-Qualitätskriterien der Händlerbund Management AG unterworfen, einsehbar unter: https://www.haendlerbund.de/de/downloads/kaeufersiegel/kaeufersiegel-zertifizierungskriterien.pdf.
5. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
6. Preise und Zahlungsmodalitäten
6.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
6.2. Beim Warenverkauf anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
6.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
6.4. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
6.5. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortschritt der Leistungserbringung zu verlangen.
6.6. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug fällig.
7. Lieferbedingungen
7.1. Beim Warenkauf finden sich die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen im jeweiligen Angebot.
7.2. Soweit Sie beim Warenkauf Verbraucher sind, ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.
Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.
7.3. Bei Dienstleistungsverträgen ergeben sich Ausführungstermine und -fristen aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
8. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I., §§ 9a, b).